Volker Kuhnert - Handwerker im Reisegewerbe
Diese Homepage dient nicht der Akquise von Kunden und ist auch nicht für Werbezwecke gedacht. Ihr einziger Zweck ist es, Sie über meine Arbeiten und mein Leistungsspektrum zu informieren.
Der wesentliche Unterschied zwischen einem Reisegewerbe und einem stehenden Handwerksbetrieb besteht darin, dass im Reisegewerbe die Initiative zur Leistungserbringung vom Anbietenden ausgeht, während beim stehenden Handwerk der Kunde aktiv nach Angeboten sucht.
Als Reisegewerbetreibender bin ich rechtlich verpflichtet, meine Angebote ausschließlich durch Eigenakquise zu generieren und entsprechend aktiv auf potenzielle Kunden zuzugehen.

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Handwerker im Reisegewerbe
Gemäß § 55 Gewerbeordnung gilt:
"Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Absatz 3) oder ohne eine solche zu haben, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht."
